Keine Rechtsberatung
Bitte beachten Sie: Bei dieser und den folgenden Seiten
handelt es sich um eine redaktionell aufbereitete Sammlung von rechtlichen
Fakten, Urteilen und Gesetzen. Siehe hierzu auch Haftungshinweis. Wir leisten jedoch KEINE RECHTSBERATUNG!
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Wir möchten Ihnen auf unseren Seiten Hinweise und Informationen zu den Themenbereichen: Scheidung, Trennung, Getrenntleben, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Sorge- und Umgangsrecht, Hausrat, Versorgungsausgleich, Schulden & Vermögen, Scheidungsverfahren und vielem mehr geben.
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Seit einiger Zeit gibt es die Möglichkeit der „Scheidung per Internet“. Synonym wird auch von Scheidung Online, „Internet-Scheidung“ gesprochen.
Hierbei handelt sich um eine zeitsparende und kostengünstige Alternative zur bundesweiten Durchführung des Scheidungsverfahrens. Dieses Verfahren, der Scheidung per Internet, kann bei einer einvernehmlichen Scheidung angewandt werden.
Wie können dabei die Scheidungskosten reduziert werden?
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Natürlich gibt es auch Situationen in denen eine Trennung "Hals über Kopf" erfolgen muss. Grundsätzlich wird jedoch dazu geraten mit dem Partner ein Gespräch führen und möglichst viele Punkte vor der Trennung zu besprechen und zu regeln.
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Um die Ehescheidung einreichen zu können muss die Ehe als zerrüttet gelten, die Ehegatten müssen ein Jahr getrennt gelebt haben.
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Der vom Gesetzgeber vorgesehen Güterstand in einer Ehe ist die Zugewinngemeinschaft.
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Zunächst wird für beiden Ehegatten getrennt der Zugewinn ermittelt. Anschließend ist der überschießende Betrag zu halbieren und auszugleichen.
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Mit dem Einreichen des Scheidungsantrags beim zuständigen Gericht wird automatisch von Amtswegen der Versorgungsausgleich eingeleitet.
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Für eine positive Entwicklung brauchen Kinder beide Elternteile, sprich Vater und Mutter. Diese Erkenntnis der Entwicklungspsychologie wurde vom Gesetzgeber bei der Vergabe des Sorgerechts berücksichtigt.
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Scheidung
Online - das ist ein aktueller Trend im Internet. Zahlreiche Rechtsanwälte
werben damit, sogenannte Onlinescheidungen für die Scheidungswilligen durchführen zu
können. Hierbei könnte der Begriff „Scheidung Online" ein bisschen in die Irre führen.
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Die Ehe ist endgültig geschieden, wenn das Scheidungsurteil rechtskräftig wird. Mit Abschluss des Verfahrens ergeht durch das zuständige Amtsgericht das Scheidungsurteil, beide Parteien können Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
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