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Haben nicht beide Ehegatten die deutsche Staatsbürgerschaft, so ist erst einmal zu klären nach welchem Recht die Ehe aufgelöst werden kann.
Welches Länderrecht für die Eheauflösung angewandt wird beeinflusst den gesamten Trennungs- und Scheidungsablauf. Daher ist es ratsam sich frühzeitig zu erkundigen welches Recht Anwendung findet.
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