Scheidung, Trennung, Scheidungsratgeber

Keine Rechtsberatung

Bitte beachten Sie: Bei dieser und den folgenden Seiten handelt es sich um eine redaktionell aufbereitete Sammlung von rechtlichen Fakten, Urteilen und Gesetzen. Siehe hierzu auch Haftungshinweis. Wir leisten jedoch KEINE RECHTSBERATUNG!


Startseite arrow Hausrat, Vermögen, Schulden arrow Hausrat arrow Aufteilung des Hausrats
Aufteilung des Hausrats

Der Hausrat gehört nicht in die Aufteilung des Zugewinns, sondern obliegt eines gesonderten Aufteilungsverfahrens.

Zunächst einmal ist anzumerken, dass der Gesetzgeber in der Regel zwischen der "Aufteilung des Hausrats für die Zeit des Getrenntlebens" und der "endgültigen Verteilung des Hausrats" unterscheidet. Soll die vor der Ehescheidung erfolgte Aufteilung des Hausrats endgültigen Charakter besitzen, sollte dieses schriftlich festgehalten werden.

Vor der Aufteilung des Hausrats, sind die Eigentumsverhältnisse an den Gegenständen festzustellen. Stehen Gegenstände, die nicht zu den "unentbehrlichen Gegenständen" gehören im Alleineigentum eines Ehegatten, so sind diese zunächst ihm zuzurechnen.

Als so genannte "unentbehrliche Gegenstände" sind unter anderem Einrichtungsgegenstände, Geschirr, Besteck etc, zu verstehen allerdings immer unter der Voraussetzung, dass auf Grund der Einkommens- und Vermögenslage eine Ersatzbeschaffung diese Gegenständen nicht getätigt werden kann.

Die Gegenstände, die beiden Ehegatten gehören, sollen gerecht und zweckmäßig aufgeteilt werden. Wird der Hausrat vom Gericht aufgeteilt, so kann unter Umständen eine Ausgleichszahlung festgesetzt werden.

In den meisten Fällen ist es sinnvoll eine private Lösung für die Aufteilung des Hausrats zu finden und über diese vom Gericht entscheiden zu lassen. Eine gerichtliche Aufteilung dauert zum einen relativ lange und verursacht zu dem auch Gerichts- und Rechtsanwaltskosten.

Wert- oder Luxusgegenstände, wie zum Beispiel Antiquitäten oder Kunstobjekte können unter Umständen zum Zugewinn zählen und werden im Rahmen dessen ausgeglichen.

Gegenstände, die den Kindern gehören, sind für gewöhnlich nicht Gegenstand der Hausrataufteilung und verbleiben meistens bei den Kindern.

 
Scheidungsratgeber hinzufügen zu Mr. Wong Scheidungsratgeber hinzufügen zu Webnews Scheidungsratgeber hinzufügen zu Icio Scheidungsratgeber hinzufügen zu Oneview Scheidungsratgeber hinzufügen zu Kledy.de Social Bookmarking Scheidungsratgeber hinzufügen zu  FAV!T Social Bookmarking Scheidungsratgeber hinzufügen zu Favoriten.de Scheidungsratgeber hinzufügen zu Seekxl Scheidungsratgeber hinzufügen zu Social Bookmark Portal Scheidungsratgeber hinzufügen zu BoniTrust Scheidungsratgeber hinzufügen zu Newskick Scheidungsratgeber hinzufügen zu Linksilo Scheidungsratgeber hinzufügen zu Readster Scheidungsratgeber hinzufügen zu Yigg Scheidungsratgeber hinzufügen zu Linkarena Scheidungsratgeber hinzufügen zu Digg Scheidungsratgeber hinzufügen zu Del.icoi.us Scheidungsratgeber hinzufügen zu Reddit Scheidungsratgeber hinzufügen zu Simpy Scheidungsratgeber hinzufügen zu StumbleUpon Scheidungsratgeber hinzufügen zu Furl Scheidungsratgeber hinzufügen zu Yahoo Scheidungsratgeber hinzufügen zu Blogmarks Scheidungsratgeber hinzufügen zu Diigo Scheidungsratgeber hinzufügen zu Blinkbits Scheidungsratgeber hinzufügen zu Ma.Gnolia Scheidungsratgeber hinzufügen zu Folkd Scheidungsratgeber hinzufügen zu Spurl Scheidungsratgeber hinzufügen zu Google Scheidungsratgeber hinzufügen zu Blinklist
Site zu Favoriten
Seite zu Favoriten
Als Homepage

Externe Quellen