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Bei der Frage: Was gehört zum Hausrat? Ist es für gewöhnlich völlig unabhängig, ob die folgenden Gegenstände bereits vor der Eheschließung vorhanden waren oder wer sie während der Ehe angeschafft hat.
Im Wesentlichen gehören zum Hausrat:
- Möbel (Stühle, Sessel, Tische, Schränke, Regale, Sofa, Betten, etc.)
- Dekorationsgegenstände (Lampen, Teppiche, Bilder, etc.) es sei denn es handelt sich um Antiquitäten oder wertvolle Bilder, die mit dem Zugewinn ausgeglichen werden
- Elektrogeräte (Herd, Kühlschrank, Spülmaschine, Waschmaschine, Wäschetrockner, etc.)
- Video- und Phonogeräte (Fernseher, Stereoanlage, etc.)
- Bücher, CDs, DVDs, etc.
- Geschirr, Bestecke, Töpfe, Pfannen, etc.
- Bett- und Tischwäsche, etc.
- Der Pkw, wenn er ausschließlich für familiäre Zwecke genutzt wurde.
Folgende Gegenstände gehören im Allgemeinen nicht zum Hausrat:
- Persönliche Gegenstände, wie Kleider und Schmuck
- Gegenstände der Berufsausübung, wie Computer, Werkzeug, Fachbücher, etc.
- Antiquitäten, Kunstobjekte
- Hobbygegenstände, die von einem Ehegatten genutzt werden
Grundsätzlich gehören die Gegenstände, die zum Zusammenleben oder für die Wohn- und Hauswirtschaft bestimmt und genutzt wurden zum Hausrat. Welche das im konkreten Fall sind, hängt vor allem von den Lebens- bzw. Einkommensverhältnissen der Ehegatten ab. Im Zweifel entscheidet das zuständige Gericht, ob ein Gegenstand dem gemeinsamen Hausrat, dem Vermögen oder den persönlichen Gegenständen zuzurechnen ist.
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