Scheidung, Trennung, Scheidungsratgeber

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1. Unterhaltsverzicht
(Unterhalt/Nachehelicher Unterhalt)
Grundsätzlich können die Ehegatten für die Zeit nach der Scheidung auf Ehegattenunterhalt verzichten. Die Verzichtserklärung kann zu jedem Zeitpunkt, d.h. vor der Ehe, w&a

2. Anspruch auf Trennungsunterhalt
(Unterhalt/Trennungsunterhalt)
Grundsätzlich wird der Trennungsunterhalt ab dem Beginn des Getrenntlebens geschuldet. Zu einer Zahlung von Trennungsunterhalt ist man relativ schnell verpflichtet, denn Trennungsunterha

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