Scheidung, Trennung, Scheidungsratgeber

Keine Rechtsberatung

Bitte beachten Sie: Bei dieser und den folgenden Seiten handelt es sich um eine redaktionell aufbereitete Sammlung von rechtlichen Fakten, Urteilen und Gesetzen. Siehe hierzu auch Haftungshinweis. Wir leisten jedoch KEINE RECHTSBERATUNG!



Suchen
Suchwörter güterstand
Insgesamt 16 Ergebnisse. Suche nach [ güterstand ] mit Google

Ergebnisse 1 - 16 von 16
1. Zugewinnausgleich
(Scheidung A-Z/Scheidungslexikon)
Werden Ehegatten, die im der leben, geschieden so kommt es meistens zum Zugewinnausgleich. Zur Ermittlung des Zugewinnausgleichs wird für beide Ehegatten getrennt der so genannte Zugew

2. Gesetzlicher Güterstand
(Scheidung A-Z/Scheidungslexikon)
Der gesetzliche in der Ehe ist in Deutschland die . Mit der standesamtlichen Trauung treten die Eheleute in den gesetzlichen Güterstand der ein. Dieser Güterstand kann durch notar

3. Endvermögen
(Scheidung A-Z/Scheidungslexikon)
Wird eine Ehe im der geschieden, so wird in der Regel der so genannte vorgenommen. Um den ermitteln zu können, muss für jeden Ehegatten einzeln das und das Endvermögen ber

4. Anfangsvermögen
(Scheidung A-Z/Scheidungslexikon)
Leben die Ehegatten im der kommt es für gewöhnlich bei der Scheidung zum so genannten . Zur Berechnung des ist unter anderem die Ermittlung des Anfangsvermögens der Ehegatte

5. Zugewinngemeinschaft
(Scheidung A-Z/Scheidungslexikon)
Mit der Hochzeit treten die Ehegatten in Deutschland in den gesetzlichen der Zugewinngemeinschaft ein. Fälschlicherweise wird unter Zugewinngemeinschaft häufig verstanden "Bei

6. Ehevertrag
(Scheidung A-Z/Scheidungslexikon)
Die Eheleute können vor aber auch während der Ehe einen so genannten Ehevertrag schließen. Für gewöhnlich regelt dieser Vertrag überwiegend die Folgen einer eventuelle

7. Gütertrennung
(Scheidung A-Z/Scheidungslexikon)
Gütertrennung ist ein unter Eheleuten, der durch notariell beurkundeten zwischen den Ehegatten vereinbart werden kann. Bei der Gütertrennung bleiben die Vermögen der Ehegatte

8. Güterstand
(Scheidung A-Z/Scheidungslexikon)
Der Güterstand regelt die Vermögensverhältnisse von Ehegatten. Er wird mit der Heirat begründet, kann durch einen geändert werden und endet meistens mit Scheidung oder Tod.

9. Gütergemeinschaft
(Scheidung A-Z/Scheidungslexikon)
Die Gütergemeinschaft ist ein , der durch notariell beurkundeten zustande kommt. Die Gütergemeinschaft ist ein , der durch notariell beurkundeten zustande kommt. Grob gesag

10. Familienrecht
(Scheidung A-Z/Scheidungslexikon)
Im Wesentlichen ist das Familienrecht im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) enthalten. Bei anfallendem Kindesunterhalt sind vor allem noch die Regelbetragverordnung und das Unterh

11. Scheidung von A-Z
(Scheidung A-Z/Scheidungslexikon)
In unserem Scheidungslexikon finden Sie eine alphabethische Listung vieler relevanter Stichworte zum Thema Scheidung:   A:

12. Ausgleichen des Zugewinns
(Hausrat, Vermögen, Schulden/Zugewinngemeinschaft)
Mit Beendigung des Güterstandes, für gewöhnlich mit der Rechtskraft des Scheidungsurteils, entsteht die Ausgleichsforderung über den Zugewinn. Grundsätzlich ist die A

13. Zeitpunkt der Zugewinnermittlung
(Hausrat, Vermögen, Schulden/Zugewinngemeinschaft)
An und für sich endet der Güterstand mit der Rechtskraft des Scheidungsurteils. Für die Ermittlung des Endvermögens sieht der Gesetzgeber allerdings nicht den Zeitpunkt de

14. Anfangsvermögen
(Hausrat, Vermögen, Schulden/Zugewinngemeinschaft)
Das Anfangsvermögen stellt das um die Verbindlichkeiten bereinigte Vermögen dar, das zu Beginn des also in der Regel der Tag der standesamtlichen Trauung bestand. Zum Vermögen

15. Checkliste anwaltliche Erstberatung
(Trennung/Vor der Trennung)
Um möglichst umfassend über die Konsequenzen einer Scheidung informiert zu sein, ist es ratsam vor allem für das erste Gespräch mit dem Anwalt ausreichend Zeit einzuplanen.

16. Was ist eine Zugewinngemeinschaft?
(Hausrat, Vermögen, Schulden/Zugewinngemeinschaft)
Der vom Gesetzgeber vorgesehen Güterstand in einer Ehe ist die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet die Ehegatten besitzen kein gemeinsames Vermögen, jeder Ehegatte verfügt weite

<< Anfang < Vorherige 1 Nächste > Ende >>

Site zu Favoriten
Seite zu Favoriten
Als Homepage

Externe Quellen