Scheidung, Trennung, Scheidungsratgeber

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1. Scheidungsurteil
(Scheidung A-Z/Scheidungslexikon)
Die Ehe ist endgültig geschieden, wenn das Scheidungsurteil rechtskräftig wird. Mit Abschluss des Verfahrens ergeht durch das das Scheidungsurteil, beide Parteien können Rechtsmittel

2. Versorgungsausgleich
(Scheidungsverlauf/Scheidungsablauf)
Mit dem Einreichen des Scheidungsantrags beim wird automatisch von Amtswegen der Versorgungsausgleich eingeleitet. Haben die Ehegatten im keine andere Regelung getroffen, so werden mit dem

3. Einleitung der Scheidung
(Scheidungsverlauf/Scheidungsablauf)
Grundsätzlich wird die Scheidung mit dem Einreichen des beim zuständigen Amtsgericht eingeleitet. Der Scheidungsantrag stellt die rechtliche Einleitung der Scheidung dar. Auch bei

4. Ablauf des Scheidungsverfahrens
(Scheidungsverlauf/Scheidungsablauf)
Das eigentliche Scheidungsverfahren beginnt mit der beim . Beendet wird das Scheidungsverfahren mit der Zustellung des Scheidungsurteils, bzw. mit Ablauf der Einspruchsfrist. Die Daue

5. Familiengericht
(Scheidung A-Z/Scheidungslexikon)
Das Familiengericht ist beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt und entscheidet in Familiensachen.   Der Richter, die Richterin des Familiengerichts entscheidet u.a. über

6. Durchführung des Versorgungsausgleichs
(Hausrat, Vermögen, Schulden/Versorgungsausgleich)
Mit Rechtshändigkeit des Scheidungsantrags übersendet das den Ehegatten die auszufüllenden Formulare. Darunter befinden sich: Anträge auf Kontenklärung f&uum

7. Rechtsschutzverfahren bei der Trennung
(Trennung/Trennungsphase)
Bei Ehegatten, die sich nicht einigen können, werden zum Teil die folgenden Punkte durch ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren zuständigem Familiengericht geregelt:  

8. Jugendamt
(Kinder/Kindeswohl)
Ist von einer Scheidung mindestens ein Kind betroffen, so wird sich das zuständige Jugendamt einschalten. Je einvernehmlicher sich die Eltern über die Belange des Kindes einigen (So

9. Zuständiges Gericht
(Scheidungsverlauf/Scheidungsablauf)
Ehen werden vom zuständigen Amtsgericht und dort vom Familiengericht aufgelöst. Welches Amtsgericht zuständig ist hängt vom Wohnort der Ehegatten ab. Leben beide Ehegatten

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