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Grundsätzlich wird beim Kindesunterhalt zwischen Natural- und Barunterhalt unterschieden.
Bei minderjährigen Kindern schuldet der betreuende Elternteil für gewöhnlich den so genannten Naturalunterhalt und der andere Elternteil den Barunterhalt.
Die Höhe des Barunterhalt ist in der Regel vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abhängig. Weitere Faktoren können die Bedürftigkeit des Kindes (hat das Kind eigene Einkünfte) und die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen sein.
Die Oberlandesgerichte haben Tabellen erarbeitet aus denen sie den Unterhaltsbedarf ablesen. Die bekannteste Tabelle ist die Düsseldorfer Tabelle. Um einen ersten Eindruck von der Höhe des Kindesunterhalts zu bekommen, kann man diesen in der Düsseldorfer Tabelle ablesen.
Neben den Unterhaltszahlungen kann es auch noch zu Zahlungen auf Grund von Sonderbedarf kommen.
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