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Neben den Unterhaltszahlungen und Zahlungen auf Grund von Sonderbedarf, kann es noch zu weiteren Zahlungsverpflichtungen kommen.
Ein Zahlungsgrund kann zum Beispiel der Krankenkassenbeitrag sein. Sind die Kinder nicht über die gesetzliche Krankenversicherung familienversichert, so hat in der Regel der Unterhaltspflichtige auch die Kosten der privaten Krankenversicherung zu leisten. Insbesondere bei Beamten ist das häufig der Fall.
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