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Ist von einer Scheidung mindestens ein Kind betroffen, so wird sich das zuständige Jugendamt einschalten.
Je einvernehmlicher sich die Eltern über die Belange des Kindes einigen (Sorgerecht, Umgangsrecht), desto kleiner wird die Rolle des Jugendamtes. Sind die Eltern sehr zerstritten, bzw. besteht keine gemeinsame Kommunikationsebene mehr, wird das Jugendamt zum Wohle des Kindes einschreiten müssen.
In Abhängigkeit von der Situation und dem zuständigem Jugendamt kann eine frühzeitige Kontaktaufnahme sinnvoll sein.
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