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Namensrecht der Ehegatten |
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Ist die Scheidung rechtskräftig und hat einer der geschiedenen Ehegatten den Familiennamen des anderen Ehegatten bei der Heirat angenommen, kann der Name nun geändert werden.
Es besteht die Möglichkeit den ursprünglichen Nachnamen ("Mädchenname") oder einen anderen Namen, den man vor der Hochzeit trug anzunehmen. Im Allgemeinen ist die Namensänderung freiwillig und kann nicht vom ehemaligen Ehegatten verlangt werden.
Namensänderungen werden vom örtlichen Standesamt vollzogen.
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