|
Anspruch auf Ehegattenunterhalt |
|
Im Wesentlichen regeln die §§ 1570 ff BGB die nachehelichen Unterhaltsansprüche, es kann verschiedene Gründe den Ehegattenunterhalt geben.
Am häufigsten sind der so genannte Betreuungsunterhalt und der Aufstockungsunterhalt. Unter anderem kann es aber auch zu Unterhaltszahlungen auf Grund des Alters oder auf Grund von Krankheit geben. Insbesondere die letzten zwei Gründe hängen sehr vom Einzelfall ab.
Durch die sich ändernde Gesellschaft ist in letzter Zeit die Rechtssprechung im Zusammenhang mit Unterhaltsansprüchen einem starken Wandel unterworfen.
|