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Ablauf des Scheidungsverfahrens |
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Das eigentliche Scheidungsverfahren beginnt mit der Einreichen des Scheidungsantrags beim zuständigem Gericht.
Beendet wird das Scheidungsverfahren mit der Zustellung des Scheidungsurteils, bzw. mit Ablauf der Einspruchsfrist.
Die Dauer des Verfahrens ist sehr unterschiedlich, von wenigen Wochen bis hin zu Jahren reicht die Skala. Stimmen beide Ehegatten der Scheidung zu und haben sie in den zu klärenden Punkten wie zum Beispiel Unterhalt und Zugewinnausgleich Einigung erzielt, wird die Scheidung entsprechend zügig vollzogen. Können sich die Ehegatten nicht über die zu klärenden Punkte einigen oder stimmt ein Ehegatte der Scheidung nicht zu, kann sich das Verfahren über mehrere Jahre erstrecken.
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