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Dokumente für die Scheidung |
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Für die Durchführung der Scheidung muss dem Gericht auf jeden Fall die Heiratsurkunde oder ein "Auszug aus dem Familienregister" vorliegen.
Liegt ein notarieller Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgevereinbarung vor, so ist diese dem Gericht vorzulegen.
Manche Richter verlangen die Geburtsurkunden der Kinder. Ebenfalls wird manchmal eine Kopie des eigenen Personalausweises verlangt.
Im Verlauf des Scheidungsverfahrens sind für den Versorgungsausgleich, Unterlagen zur Renteversicherung einzureichen.
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