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Grundsätzlich wird die Scheidung mit dem Einreichen des Scheidungsantrags beim zuständigen Amtsgericht eingeleitet.
Der Scheidungsantrag stellt die rechtliche Einleitung der Scheidung dar. Auch bei einer einvernehmlichen Trennung ist ein Trennungsjahr notwendig, daher kann man auch den Beginn des Trennungsjahres als Einleitung der Scheidung verstehen.
Um die Scheidung zügig voranzutreiben ist es häufig ratsam sich mit seinem Noch-Ehepartner vor dem Einreichen des Scheidungsantrags über die zu klärenden Punkte, wie zum Beispiel Vermögensaufteilung, Sorgerecht für die Kinder zu einigen. Sind die Fronten zwischen den Ehegatten verhärtet, kann gegebenenfalls eine Mediation bei der Lösung der Probleme helfen.
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