Scheidung, Trennung, Scheidungsratgeber

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Einreichung des Scheidungsantrags

Sind die Scheidungsvoraussetzungen erfüllt kann der Scheidungsantrag bei Gericht gestellt werden.

Allerdings sind nur Anwälte befügt einen Scheidungsantrag bei Gericht einzureichen, daher muss sich zumindest einer der Ehegatten anwaltlich vertreten lassen. Da Anwälte immer den Interessen ihres Auftraggebers verpflichtet sind, können die Ehegatten sich nicht durch einen gemeinsamen Anwalt vertreten lassen. Mindestens ein Ehegatte muss sich durch einen Anwalt vertreten lassen.

Eine Ehe kann nur per Gerichtsurteil geschieden werden, Voraussetzung dafür ist , dass das Gericht dem Scheidungsantrag stattgibt. Dafür muss folgendes gelten:

  • Die Ehe muss als gescheitert angesehen werden.

  • Es darf keine Lebensgemeinschaft der Eheleute mehr bestehen.

  • Das Gericht muss davon überzeugt sein, dass nicht zu erwarten ist, dass die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufgenommen wird.

Auf Grund ihrer Erfahrung mit dem zuständigem Familiengericht reichen viele Anwälte den Scheidungsantrag bereits kurze Zeit vor Ablauf des Trennungsjahres ein.

 
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