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Einvernehmliche Scheidung |
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In der Regel ist eine einvernehmliche Scheidung anzustreben, denn diese spart meistens Zeit, Nerven und Geld.
Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung sind:
- Mindestens ein Trennungsjahr
- Beide Ehegatten stellen einen Scheidungsantrag, bzw. der eine Ehegatte stimmt dem Scheidungsantrag des anderen Ehegatten zu.
- Die Eheleute legen dem Gericht eine Scheidungsfolgevereinbarung vor.
Haben sich die Fronten zwischen den Partnern dermaßen verhärtet, dass man sich nicht auf eine einvernehmliche Scheidung einigt, können vielleicht mit Hilfe einer Mediation die Weichen noch auf eine gütliche Trennung stellen.
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