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Regelungen im Scheidungsurteil |
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Im Scheidungsurteil können verschiedene Tatbestände aufgenommen werden.
Wird der Versorgungsausgleich nicht durch einen Ehevertrag ausgeschlossen, so ist er auf jeden Fall im Verbund mit der Scheidung durchzuführen. Das bedeutet: Die Ehe wird nur geschieden, wenn das Verfahren über den Versorgungsausgleich ebenfalls entscheidungsreif ist.
Häufig am schnellsten und vor allem am kostengünstigsten ist, wenn man alle anderen Fragen, im Zusammenhang mit der Scheidung bereits im Vorfeld mit dem Partner klärt. Soll allerdings der Zugewinnausgleich, das Sorge- und Umgangsrecht usw. auch mit im Scheidungsurteil ergehen, dann müssen sämtliche Punkte entscheidungsreif sein.
Ist die Kommunikation mit dem "Noch-Partner" zurzeit schwierig, kann vielleicht eine Mediation helfen, einen Weg zueinander und zu einer gemeinsamen Lösung zu finden.
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