Scheidung, Trennung, Scheidungsratgeber

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Scheidung Online
Scheidung Online - das ist ein aktueller Trend im Internet. Zahlreiche Rechtsanwälte werben damit, sogenannte Onlinescheidungen für die Scheidungswilligen durchführen zu können. Hierbei könnte der Begriff „Scheidung Online"  ein bisschen in die Irre führen. 

Die Begrifflichkeit könnte zu der Annahme verleiten, dass die Betroffenen das Scheidungsverfahren eigenständig über das Internet abwickeln könnten. Diese Vorstellung ist leider nicht richtig, denn auch bei einer Internet Scheidung haben die Ehegatten zum Scheidungstermin persönlich vor dem Familiengericht erscheinen.

Einer der großen Vorteile ist, dass die Kommunikation mit dem Rechtsanwalt per E-Mail oder Telefon erfolgen kann. Daher wird das Verfahren der Scheidung Online durchzuführen von einer ganzen Zahl Scheidungswilliger als bequemer empfunden.

Nicht täuschen lassen darf man sich aber von dem Eindruck, dass eine Internet Scheidung günstiger sei, als ein normales Scheidungsverfahren. Zum Teil kann man den Eindruck bekommen, dass dieser Anschein von manchen Rechtsanwälten bewusst suggeriert wird. Zu bedenken ist aber, dass ein Rechtsanwalt in einem gerichtlichen Verfahren seine Vergütung nach dem Rechtsanwalt­vergütungs­gesetz (RVG) abrechnen muss.

Dessen ungeachtet kann es gewisse Möglichkeiten geben Kosten zu sparen. Eine Scheidung Online durchzuführen kann insbesondere bei einer einvernehmlichen Scheidung interessant sein, da nur ein Rechtsanwalt benötigt wird. Was offensichtlich zu Kosteneinsparungen führt.

Weiterhin kann es dazu kommen, dass aufgrund der Einvernehmlichkeit der Scheidung, manche Rechtsanwälte einen verminderten Streitwert für die Ehescheidung in der Antragsschrift angeben. Weiterhin werden z.T. Abzüge pro Kind geltend gemacht. Insofern führt die Senkung des Streitwertes führt zu verminderten Anwalts- und Gerichtskosten.

 

 

 

 
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