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Scheidung
Online - das ist ein aktueller Trend im Internet. Zahlreiche Rechtsanwälte
werben damit, sogenannte Onlinescheidungen für die Scheidungswilligen durchführen zu
können. Hierbei könnte der Begriff „Scheidung Online" ein bisschen in die Irre führen.
Die Begrifflichkeit könnte zu der
Annahme verleiten, dass die Betroffenen das Scheidungsverfahren
eigenständig über das Internet abwickeln könnten. Diese Vorstellung ist leider
nicht richtig, denn auch bei einer Internet Scheidung haben die Ehegatten zum Scheidungstermin
persönlich vor dem Familiengericht erscheinen.
Einer
der großen Vorteile ist, dass die Kommunikation mit dem Rechtsanwalt per E-Mail
oder Telefon erfolgen kann. Daher wird das Verfahren der Scheidung Online
durchzuführen von einer ganzen Zahl Scheidungswilliger als bequemer empfunden.
Nicht täuschen lassen darf man sich aber von dem Eindruck, dass
eine Internet Scheidung günstiger sei, als ein normales Scheidungsverfahren. Zum
Teil kann man den Eindruck bekommen, dass dieser Anschein von manchen
Rechtsanwälten bewusst suggeriert wird. Zu bedenken ist aber, dass ein Rechtsanwalt
in einem gerichtlichen Verfahren seine Vergütung nach dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz
(RVG) abrechnen muss.
Dessen ungeachtet kann es gewisse Möglichkeiten geben Kosten zu
sparen. Eine Scheidung Online durchzuführen kann insbesondere bei einer
einvernehmlichen Scheidung interessant sein, da nur ein Rechtsanwalt benötigt
wird. Was offensichtlich zu Kosteneinsparungen führt.
Weiterhin kann es dazu kommen, dass aufgrund der Einvernehmlichkeit der
Scheidung, manche Rechtsanwälte einen verminderten Streitwert für die
Ehescheidung in der Antragsschrift angeben. Weiterhin werden z.T. Abzüge pro
Kind geltend gemacht. Insofern führt die Senkung des Streitwertes führt zu
verminderten Anwalts- und Gerichtskosten.
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