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Die Scheidungsdauer ist sehr unterschiedlich und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Sind beide Ehegatten zur Scheidung bereit und wird von beiden Seiten eine zügige Auflösung der Scheidung vorangetrieben, kann die Ehe nach einem Trennungsjahr, innerhalb von vier bis sechs Monaten geschieden werden. Dafür ist allerdings notwendig, dass sich die Parteien im Vorfeld bereits über Konsequenzen der Eheauflösung geeinigt haben und die Formulare für den Versorgungsausgleich zügig bearbeiten. Eine Scheidungsfolgevereinbarung kann bei einer schnellen Scheidung von großem Vorteil sein. Zum Teil hängt die Scheidungsdauer auch von der Belastung des zuständigen Gerichts ab.
Ist ein Ehegatte nicht zur Scheidung bereit und stellt keinen eigenen Scheidungsantrag, bzw. stimmt dem Scheidungsantrag des anderen Ehegatten zu, ist häufig eine Trennungszeit von drei Jahren notwendig. Außerdem sind meistens noch sämtliche Folgesachen, wie Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich entscheidungsreif zuklären. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass es fünf Jahre oder länger dauert bis die Ehe aufgelöst ist.
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