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Scheidungsfolgevereinbarung |
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Am unkompliziertesten und am einfachsten verlaufen häufig Scheidungen, wenn sich die Ehegatten auf eine Scheidungsfolgevereinbarung einigen können.
Folgende Punkte werden für gewöhnlich aufgenommen:
Die Vereinbarung sollte auf jeden Fall von einem Anwalt geprüft werden. Die Klärung des Zugewinns und die Übertragung von Wohneigentum benötigen auf jeden Fall eine notarielle Beurkundung.
Sollten sich die Ehepartner alleine nicht auf eine Scheidungsfolgevereinbarung verständigen können, so kann man gegebenenfalls im Rahmen einer Mediation eine Lösung finden.
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