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Weitläufig versteht man unter Alimenten, Unterhaltszahlungen an Kinder oder den geschiedenen Ehegatten.
Das Wort Alimente gilt in diesem Zusammenhang jedoch als veraltet. In Deutschland werden diese Zahlungen als Unterhalt, Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsleistungen bezeichnet.
In der Rubrik "Unterhalt" finden Sie viel Wissenswertes zu diesem Thema.
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