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Der Scheidungsantrag ist von einem Anwalt bei Gericht einzureichen.
Die anfallenden Kosten für die Anwaltsleistungen im Rahmen der Scheidung werden in der Regel nach der Rechtsanwaltsgebührenverordnung (BRAGO) berechnet.
Mehr dazu erfahren Sie unter "Kosten der Scheidung".
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