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Aufenthaltsbestimmungsrecht |
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Insbesondere bei minderjährigen Kindern haben für gewöhnlich die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht über ihre Kinder. Das heißt die Eltern bestimmen den Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt bzw. den tatsächlichen Aufenthaltsort eines Minderjährigen.
Haben die Eltern nach der Trennung das gemeinsame Sorgerecht für das Kind, so liegt für gewöhnlich auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei den Eltern gemeinsam. Daher entscheiden die Eltern gemeinsam und einvernehmlich über den Wohnsitz des Kindes.
Besteht alleiniges Sorgerecht so hat der sorgeberechtigte Elternteil für gewöhnlich auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht, d.h. er alleine entscheidet über den Aufenthaltsort des Kindes.
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