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Hat ein Elternteil das alleinge Sorgerecht beantragt, ist die "Bindung des Kindes" ein Kriterium unter vielen Entscheidungskriterien.
Dabei prüft das Gericht zu welchem Elternteil das Kind die stärkere Bindung hat. Sollen Geschwister unterschiedlich betreut werden, bzw. soll für Geschwister unterschiedliches Sorgerecht bestehen, wird ebenfalls geprüft, wie stark Geschwister von einer Trennung betroffen sind. Meistens wird entschieden, dass Geschwister in einem Haushalt aufwachsen sollen.
Neben den familiären Bindungen zu Mutter/Vater und Geschwisterkindern können auch außerfamiliäre Bindungen zu Freunden, an die Schule oder zu Großeltern in die Betrachtung einfließen und eine Rolle spielen.
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