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Die Düsseldorfer Tabelle wird ca. alle 2 Jahre vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag neu veröffentlicht.
Sie soll die Rechtssprechung der Familiengerichte in Bezug auf den Kindesunterhalt in Deutschland standardisieren.
Die einzelnen Oberlandesgerichte ergänzen die Düsseldorfer Tabelle durch Unterhaltsleitlinien und zusätzlichen Erläuterungen.
Grundsätzlich besteht die Düsseldorfer Tabelle aus 4 Teilen, dem Kindesunterhalt, dem Ehegattenunterhalt, dem Verwandtenunterhalt und der Mangefallberechnung.
Maßgeblich für die Höhe des Kindesunterhalts ist die Einkommenshöhe des Unterhaltspflichtigen und die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder.
Allerdings entscheidet jedes Oberlandesgericht unabhängig über die Höhe des Unterhalts, die Düsseldorfer Tabelle gibt daher nur einen Anhaltswert wieder.
Unsere Rubrik "Unterhalt" informiert über weitere Einzelheiten zu diesem Thema.
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