|
Haben sich die Ehegatten bei der Eheschließung für einen gemeinsamen Ehenamen entschieden, hat dieser auch nach der Scheidung Bestand.
Allerdings kann der Ehegatte, der den Ehenamen angenommen hat, nach der Scheidung wieder seinen vorherigen Namen annehmen. War der Ehegatte bereits schon einmal verheiratet, hat er die Wahl zwischen seinem ursprünglichen Namen (Mädchennamen) oder seinem ehemaligen Ehenamen.
Die Namensänderung ist ein von der Scheidung losgelöster Prozess und beim Standesamt zu beantragen. Für gewöhnlich kann der Ehegatte nicht auf Ablegung des Ehenamens bestehen.
Vorheriger Beitrag: Ehegattenunterhalt. Nächster Beitrag: Ehevertrag. |