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Die Eheleute können vor aber auch während der Ehe einen so genannten Ehevertrag schließen. Für gewöhnlich regelt dieser Vertrag überwiegend die Folgen einer eventuellen Scheidung.
Der Ehevertrag ist nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wurde. Reicht kurz nach unterzeichnen des Ehevertrags einer der Ehegatten die Scheidung ein, ist der Vertrag meistens nicht wirksam.
Regelungen im Ehevertrag betreffen vor allem den Güterstand, den Zugewinnausgleich, den Versorgungsausgleich und den Unterhalt.
Grundsätzlich besteht zwar beim Abschluss des Ehevertrags Vertragsfreiheit, es gibt allerdings verschiedene Gründe warum der Ehevertrag vom Gericht als nichtig erklärt wird. Zum Beispiel wenn durch den Ehevertrag der wirtschaftlich unterlegene Partner stark benachteiligt wird oder wenn ungleiche Verhandlungspositionen beim Abschluss des Vertrags bestanden (z.B. die Frau war schwanger).
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