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Bei der Ergänzungspflegschaft wird durch gerichtliche Übertragung einen Teilbereich der elterlichen Sorge für ein Kind auf eine andere Person, den Sorgepfleger übertragen.
Im Rahmen einer Scheidung kann es zu einer Ergänzungspflegschaft kommen, wenn sich die Eltern nicht über die Sorge des gemeinsamen Kindes einigen können oder wenn es im Rahmen der Sorge zu schädlichen Auswirkungen auf das Kind kommen kann.
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