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Das Kinder- und Jugendhilfegesetz bildet die gesetzliche Grundlage der Familienberatungsstellen. Die Stellen stehen den Rat suchenden Bürgen für gewöhnlich kostenlos zur Verfügung.
Familienberatungsstellen werden von kirchlichen, städtischen oder karikativen Trägen betrieben. Ziel ist es, das Fachkräfte aus verschiedenen Fachbereichen zusammenarbeiten. So unterstützen z.B. Psychologen und Pädagogen die Hilfe suchenden Familien in schwierigen Situationen, das können alltägliche Erziehungs- oder Umgangsprobleme aber auch Probleme, die im Rahmen einer Scheidung auftreten sein.
Neutrale Berater versuchen die Familie in ihrer persönlichen Lage zu unterstützen und geben Anregungen wie die derzeitige Situation für alle Familienmitglieder verbessert werden kann. Gerade in schwierigen Scheidungssituationen kann die Familienberatung eine Hilfe für die Beteiligten sein.
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