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Das Familiengericht ist beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt und entscheidet in Familiensachen.
Der Richter, die Richterin des Familiengerichts entscheidet u.a. über
Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und Hausratsaufteilung.
Mehr dazu erfahren Sie unter dem Stichwort: Zuständiges Gericht
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