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Im Wesentlichen ist das Familienrecht im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) enthalten. Bei anfallendem Kindesunterhalt sind vor allem noch die Regelbetragverordnung und das Unterhaltsvorschussgesetz maßgebend.
Das Familienrecht enthält Vorschriften über das Eingehen der Ehe und deren Aufhebung. Dabei werden unter anderem der eheliche Güterstand und die Scheidung, mit ihren rechtlichen Folgen (Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Unterhalt) geregelt.
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