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Beantragt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht so ist ein Entscheidungskriterium des Gerichts das so genannte Förderungsprinzip.
Beim Förderungsprinzip wird eine Prognose erstellt, welcher Elternteil das Kind beim Aufbau der eigenen Persönlichkeit am meisten unterstützt. Kriterien dabei sind u.a. anderem welches Elternteil wird die stabilere und verlässlichere Bezugsperson sein aber auch die soziale Stellung, Berufsbildungschancen und die Unterbringungs- und Verpflegungsmöglichkeiten. Dabei kann es sich immer nur um eine Einschätzung handeln.
Das Förderungsprinzip ist aber ein Gesichtspunkt unter vielen, der vom Gericht betrachtet wird.
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