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Für gewöhnlich haben die Eltern mit der Trennung oder Scheidung weiterhin das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder. Eine andere Regelung muss entweder von einem oder beiden Elternteilen beantragt werden.
Das gemeinsame Sorgerecht bedeutet, dass die Eltern auch nach der Trennung oder Scheidung Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung, die das Kind betreffen, gemeinsam entscheiden müssen. Das können unter anderem zum Beispiel sein:
- Schulwechsel
- Schultyp
- Religiöse Erziehung
- Geplante ärztliche/operative Behandlungen, die mit Risiken verbunden sind
- Vermögensverwaltung des Kindes
Über die Angelegenheiten, des täglichen Lebens entscheidet für gewöhnlich der betreuende Elternteil. Das können unter anderem sein:
- Freizeitaktivitäten
- Normale Arztbesuche
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