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Der gesetzliche Güterstand in der Ehe ist in Deutschland die Zugewinngemeinschaft.
Mit der standesamtlichen Trauung treten die Eheleute in den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein. Dieser Güterstand kann durch notariellen Vertag (bereits vor der Hochzeit), zum Beispiel in Gütertrennung oder Gütergemeinschaft, geändert werden.
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