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Die Gütergemeinschaft ist ein Güterstand, der durch notariell beurkundeten Ehevertrag zustande kommt.
Die Gütergemeinschaft ist ein Güterstand, der durch notariell beurkundeten Ehevertrag zustande kommt.
Grob gesagt wird bei der Gütergemeinschaft das Vermögen der Eheleute vollständig zum gemeinschaftlichen Vermögen = Gesamtgut (beiden Ehegatten zusammen gehört Alles, auch persönliche Gegenstände). Zum Gesamtgut wird das vor der Ehe bestehende Vermögen und auch das in der Ehe erwirtschaftete Vermögen.
Aus dem gemeinschaftlichen Vermögen kann im Ehevertrag das so genannte Vorbehaltsgut und Sondergut herausgetrennt werden.
Das Gesamtgut kann von beiden Ehegatten gemeinsam oder von einem Ehegatten verwaltet werden, sieht der Ehevertrag keine Regelung vor so wird gemeinsam verwaltet.
Die Gütergemeinschaft endet nicht automatisch mit Tod oder Scheidung, sondern erst mit der Auseinandersetzung.
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