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Der Güterstand regelt die Vermögensverhältnisse von Ehegatten. Er wird mit der Heirat begründet, kann durch einen Ehevertrag geändert werden und endet meistens mit Scheidung oder Tod.
Der gesetzliche Güterstand in Deutschland ist die Zugewinngemeischaft. Per Ehevertrag kann auch Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart werden.
Haben nicht beide Ehegatten die deutsche Staatsbürgerschaft oder wurde die Ehe in einem anderen Land begründet, kann es zu einem abweichenden Güterstand kommen.
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