|
Gütertrennung ist ein Güterstand unter Eheleuten, der durch notariell beurkundeten Ehevertrag zwischen den Ehegatten vereinbart werden kann.
Bei der Gütertrennung bleiben die Vermögen der Ehegatten vollständig getrennt. Jeder Ehegatte erwirbt und verwaltet sein eigenes Vermögen. Im Rahmen einer Scheidung behält jeder Ehegatte sein Vermögen, es kommt nicht zu einem Zugewinnausgleich.
Der allgemeine Hausrat wird für gewöhnlich auch im Rahmen der Gütertrennung zu gemeinsamen Gegenständen und ist somit im Falle einer Scheidung aufzuteilen.
Vorheriger Beitrag: Güterstand. Nächster Beitrag: Internet Scheidung. |