|
Der Unterhaltspflicht gegenüber dem minderjährigen Kind erfüllt de Elternteil entweder durch die Erziehung und Betreuung des Kindes oder durch Barunterhalt. Im Rahmen einer Scheidung leistet häufig der eine Elternteil die Erziehung und Betreuung und der andere Elternteil einen Barunterhalt.
Beim Barunterhalt ist zu beachten, dass gegenüber minderjährigen Kindern eine gesteigerte Unterhaltspflicht besteht. Der Unterhaltspflichtige muss alles Zumutbare unternehmen um den Unterhalt des Kindes sicherzustellen.
Die Höhe des Barunterhalts wird vom zuständigen Familiengericht festgesetzt. Einen ersten Überblick über die Höhe des zu leistenden Unterhalts bietet die Düsseldorfer Tabelle.
Volljährige Kinder sind nur unterhaltsberechtigt, wenn sie sich noch in der Ausbildung befinden oder auf Grund von Krankheit nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Im Gegensatz zu minderjährigen Kindern sind bei volljährigen Kindern beide Elternteile zu Barunterhalt verpflichtet, auch wenn das Kind noch im Haushalt des einen Elternteils lebt.
Weitere Einzelheiten finden Sie in der Rubrik "Kindesunterhalt".
Vorheriger Beitrag: Internet Scheidung. Nächster Beitrag: Kontinuitätsprinzip. |