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Ist der Ehegatte in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos familienversichert, so bleibt der Versicherungsschutz für gewöhnlich bis zur Scheidung bestehen.
Durch das sich, vor allem in letzter Zeit, häufig ändernde Krankenschutzrecht ist es aber sicher sinnvoll bereits bei der Trennung den aktuellen Rechtsstand bei der persönlichen Krankenversicherung zu erfragen.
In der Regel müssen sich die Ehegatten spätestens mit der Scheidung individuell versichern.
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