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Nach § 1578 Abs. 2 BGB hat der Ehegatte Anrecht auf eine angemessene Versicherung.
Vor allem bei privat versicherten Eheleuten, von denen nur ein Ehegatte erwerbstätig ist, kann das im Einzelfall zu einem Anspruch auf Krankenvorsorgeunterhalt führen. Das heißt durch die Krankenversicherungsbeiträge besteht ein weiterer Anspruch auf Unterhalt.
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