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Bei einer Ehescheidung fallen für gewöhnlich Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten an.
Beide Gebühren richten sich nach dem Streit- bzw. Gegenstandswert. Unter besonderen Umständen erhalten die Ehepartner Prozesskostenhilfe.
Eine Tabelle über die wahrscheinlich zu erwartenden Kosten im Rahmen der Scheidung finden Sie unter Kosten der Scheidung.
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