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Eine Ehe kann nur per Gerichtsurteil aufgrund eines Scheidungsantrags geschieden werden. Dieser Antrag kann nur von einem Anwalt gestellt werden.
Das bedeutet, dass ein Ehegatte auf jeden Fall einen Rechtsanwalt mit dem Einreichen des Scheidungsantrags beauftragen muss. Ein gemeinsames Beauftragen des Anwalts durch die Ehegatten ist nicht möglich, denn Anwälte sind grundsätzlich den Interessen ihres Mandanten verpflichtet.
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