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Führen die Partner keinen gemeinsamen Haushalt mehr und nehmen sie keine gegenseitigen Verrichtungen mehr für einander vor so gilt das in der Regel als getrennt lebend.
Unter Umständen ist dies auch in einer Wohnung möglich, maßgeblich für die Beurteilung der Trennung ist die getrennte Haushaltsführung.
Unter den Stichworten"Getrenntleben, Getrenntleben in einer Wohnung und Beginn des Trennungsjahres finden Sie weitere Informationen.
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