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Für eine Scheidung ist für gewöhnlich eine Trennungszeit von einem Jahr notwendig.
Sind sich beide Ehegatten über die Auflösung der Ehe einig, gibt es normalerweise keine Probleme mit dem Nachweis des Trennungsjahres. Geben beide Ehegatten einvernehmlich beim Scheidungstermin eine Trennungszeit von mindestens einem Jahr an, so wird diese Angabe meistens nicht überprüft.
Trotzdem kann es sinnvoll sein den Beginn des Trennungsjahres mit einer kurzen schriftlichen Erklärung, die von beiden Ehegatten unterschrieben ist, zu dokumentieren. Vor allem wenn die Ehegatten in einer Wohnung getrennt leben, ist diese schriftliche Erklärung häufig hilfreich.
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