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Das Familienrecht (Teil des BGBs) regelt die Verpflichtung zur Unterhaltszahlung. Die Unterhaltsleistungen sollen den Lebensbedarf einer Person sicherstellen.
Im Rahmen einer Ehescheidung kann Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt anfallen.
Das zuständige Oberlandesgericht entscheidet über die Unterhaltszahlungen. Die Düsseldorfer Tabelle gibt lediglich einen Anhaltswert über die zu erwartenden Zahlungen.
Unsere Rubrik "Unterhalt" bietet weitere Informationen zu diesem Thema.
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