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Die Vermögenssorge ist ein Teil der elterlichen Sorge. Die Eltern tragen für gewöhnlich nicht nur die Sorge über die Person des Kindes, sondern auch über das Vermögen des Kindes.
Häufig liegen die Personensorge und die Vermögenssorge für das Kind entweder bei beiden Elternteilen oder bei einem Elternteil. In der Regel kommt es nicht zu einer Aufteilung der Personen- und der Vermögenssorge zwischen den Elternteilen.
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