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Neben dem so genannten Elementarunterhalt können auch Ansprüche auf Vorsorgeunterhalt bestehen.
Überwiegend bei höheren Einkommensverhältnissen kann es im Rahmen der Trennung bzw. der Ehescheidung u.a. zu Ansprüchen auf Altersvorsorgeunterhalt, Krankenvorsorgeunterhalt kommen.
Vorsorgeunterhalt sind zweckgebundene Zahlungen und daher entsprechend zu verwenden, gegebenenfalls muss der Zahlungsempfänger die ordnungsgemäße Verwendung der Beträge nachweisen.
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