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Die Voraussetzung zur Ehescheidung ist, dass die Ehe zerrüttet ist.
Von Zerrüttung geht man im Allgemeinen aus, wenn die Ehegatten in der Absicht sich scheiden zu lassen dauernd getrennt leben und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten die Lebensgemeinschaft wieder herstellen.
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