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Heutzutage ist das Zerrüttungsprinzip maßgeblich dafür, ob eine Ehe geschieden werden kann.
§§ 1565 ff. BGB regeln, wann eine Ehe als zerrüttet angesehen wird.
Die Ehe muss gescheitert sein, d.h. die Ehegatten leben in der Absicht sich scheiden zu lassen dauerhaft getrennt und eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft ist nicht zu erwarten.
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